22.7.1.Nr.3
§ 39 Abs. 3 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 72 ArbVG
§ 73 ArbVG
§ 1042 ABGB
1. Ein allfälliger Ersatzanspruch für vom Betriebsinhaber zu tragende, aber nicht zur Verfügung gestellte Sacherfordernisse ist nach § 1042 ABGB zu beurteilen.
22.7.1.Nr.3
§ 39 Abs. 3 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 72 ArbVG
§ 73 ArbVG
§ 1042 ABGB
1. Ein allfälliger Ersatzanspruch für vom Betriebsinhaber zu tragende, aber nicht zur Verfügung gestellte Sacherfordernisse ist nach § 1042 ABGB zu beurteilen.
