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Ersatzansprüche für nicht zur Verfügung gestellte Sacherfordernisse - Betriebsrat oder Betriebsratsfonds? - OGH 26.8.2009, 9 ObA 175/08p

29. LfgFebruar 2010

22.7.1.Nr.3

§ 39 Abs. 3 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 72 ArbVG
§ 73 ArbVG
§ 1042 ABGB

1. Ein allfälliger Ersatzanspruch für vom Betriebsinhaber zu tragende, aber nicht zur Verfügung gestellte Sacherfordernisse ist nach § 1042 ABGB zu beurteilen.

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