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Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer Casino-Cagnotte-Pensionsunterstützungsleistungen - OGH 30.6.2005, 8 ObA 13/05b

16. LfgOktober 2005

22.7.1.Nr.2

§ 73 Abs. 1 ArbVG
§ 74 Abs. 1 ArbVG
§ 93 ArbVG
§ 27 Abs. 4 GSpG

1. Das GSpG gestattet, dass die Spieler Zuwendungen, die für die Gesamtheit der Arbeitnehmer des Konzessionärs bestimmt sind, in besonderen, für diesen Zweck in den Spielsälen vorgesehenen Behältern hinterlegen (Cagnotte).

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