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Rücktritt oder Funktionsniederlegung? - OGH 29.9.2004, 9 ObA 100/04b

14. LfgFebruar 2005

22.6.3.Nr.1

§ 64 Abs. 1 ArbVG
§ 66 Abs. 4 ArbVG

1. Nur der Rücktritt vom Mandat beendet die Mitgliedschaft zum Betriebsrat, nicht aber die Zurücklegung einer Funktion, die nur die Funktion, nicht aber das Mandat beendet.

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