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Generelle Rangänderung im Voraus? - OGH 3.8.2005, 9 ObA 59/05z

16. LfgOktober 2005

22.6.2.Nr.2

§ 65 Abs. 2 Satz 2 und 3 ArbVG
§ 120 Abs. 4 Z 1 ArbVG
§ 12 Abs. 2 BRGO

1. § 65 Abs. 2 ArbVG trägt dem Rangtausch-Bedürfnis bei den Ersatzmitgliedern nur insofern Rechnung, als es das Überspringen eines Ersatzmitglieds für den Fall ermöglicht, dass das übersprungene Ersatzmitglied (die übersprungenen Ersatzmitglieder) auf das Nachrücken verzichtet.

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