22.5.3.Nr.1
§ 43 Abs. 2 ArbVG
§ 45 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG
1. Bei Missachtung der Funktionsperiode des bisherigen Betriebsrats durch Wahl eines neuen Betriebsrats ist diese Wahl nach stRsp als den elementarsten Grundsätzen einer Wahl widersprechend absolut nichtig zu qualifizieren.

