22.5.2.Nr.3
§ 59 ArbVG
§ 60 ArbVG
§ 62 Z 4 ArbVG
§ 62a ArbVG
§ 61 ASGG
1. Beschließt ein Betriebsrat, dessen Wahl angefochten bzw. als nichtig bekämpft wird, während des Prozesses seinen Rücktritt, sind bisherige nicht rechtskräftige Urteile und das Gerichtsverfahren als nichtig aufzuheben und ist die Klage zurückzuweisen.

