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Betriebseinstellung Weiterbestehen des Betriebskerns? - OGH 4.8.2009, 9 ObA 83/08h

28. LfgOktober 2009

22.5.2.Nr.4

§ 34 ArbVG
§ 62 Z 1 ArbVG

1. Eine Betriebseinstellung iSd § 62 Z 1 ArbVG liegt nur vor, wenn der Betrieb untergegangen ist, weil jede Tätigkeit in der bisherigen Organisationseinheit beendet wurde.

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