22.5.2.Nr.2
§ 40 Abs. 1 ArbVG
§ 62 ArbVG
§ 105 Abs. 2 ArbVG
§ 120 Abs. 1 und 3 ArbVG
1. Das Absinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter fünf führt nicht zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrats.

