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Betriebseinstellung, Partei- und Prozessfähigkeit - OGH 29.3.2001, 8 ObA 207/00z

4. LfgNovember 2001

22.5.2.Nr.1

§ 62 Z 1 ArbVG
§ 62a ArbVG
§ 53 Abs. 1 ASGG

1. Die Funktionsdauer eines Betriebsrates endet u.a. gemäß § 62 Z 1 ArbVG von Gesetzes wegen, wenn der Betrieb dauernd eingestellt wird.

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