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Unrichtiges Wahlergebnis durch unzulässige Zählung nicht angekreuzter „einheitlicher“ Stimmzettel? - OGH 25.10.2011, 9 ObA 40/11i

35. LfgFebruar 2012

22.3.7.Nr.8

§ 58 Z 1 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG
§ 24 Abs. 5b und Abs. 6 Z 1 BRWO

1. Nichtigkeit der Wahl können nur solche Mängel bewirken, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit so schwerwiegend sind, dass die elementarsten Grundsätze einer Wahl im Allgemeinen und einer Betriebsratswahl im Besonderen außer Acht gelassen werden, wenn also der betreffende Vorgang „nicht einmal die Merkmale einer Wahl aufweist“ und deshalb nur als „Zerrbild“ einer Wahl bezeichnet werden kann.

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