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EG-Vertretung in Wien, Nichtanwendbarkeit II. Teil ArbVG Parteifähigkeit des dennoch gewählten „Betriebsrats“? - OGH 27.8.2003, 9 ObA 89/03h

11. LfgFebruar 2004

22.3.7.Nr.7

Art. 9 und Anhang II EG-Beamtenstatut
Art. 79 BSB
§ 33 Abs. 2 Z 2 ArbVG
§ 34 ArbVG
§ 91 Abs. 2 ArbVG
§ 96a Abs.1 ArbVG

1. Artikel 9 und Anhang II des Statuts sowie Artikel 79 BSB stehen der Anwendung des österreichischen Rechts über die Betriebsverfassung im II. Teil des ArbVG auf die in der Vertretung der EG-Kommission in Wien beschäftigten örtlichen Bediensteten entgegen.

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