22.3.5.Nr.1
§ 36 Abs. 1 ArbVG
§ 59 Abs. 1 ArbVG
§ 14 BRWO
§ 15 BRWO
1. Wurden die einem ausgegliederten Museum dauernd zugeteilten Beamten und Vertragsbediensteten nicht in die Wählerliste aufgenommen, wurden wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt, wobei die Unterlassung eines Einspruchs gegen die Wählerliste nicht geeignet ist, das Anfechtungsrecht nach § 59 ArbVG zu beschränken.

