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Bestellte Wahlzeugen wahlwerbender Gruppen Entgeltfortzahlungspflicht? - OGH 26.1.2017, 9 ObA 121/16h

51. LfgJuni 2017

22.3.4.Nr.2

§ 23 BRWO
§ 47 ArbVG
§ 55 ArbVG
§ 8 Abs. 3 AngG
§ 1154b Abs. 4 ABGB
§ 4 Abs. 2 UrlG

1. Für die Tätigkeit als Wahlzeuge einer Betriebsratswahl hat der Arbeitnehmer bei überwiegendem Interesse an dieser Tätigkeit gegenüber dem Arbeitsleistungsinteresse des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 AngG bzw. § 1154b Abs. 4 ABGB Anspruch auf Freistellung gegen Entgeltfortzahlung.

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