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Geheime Wahl - „Fliegende Wahlkommissionen“ ohne Wahlzellen - OGH 22.11.2011, 8 ObA 29/11i

35. LfgFebruar 2012

22.3.1.Nr.1

§ 51 Abs. 1 ArbVG
§ 59 Abs. 1 ArbVG
§ 4 Abs. 1 BRWO

1. Wahlen zum Betriebsrat unterliegen dem Grundsatz des geheimen Wahlrechts.

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