22.2.8.Nr.1
§ 91 ArbVG
§ 113 Abs. 3 Z 6 ArbVG
§ 172 ArbVG
§ 177 Abs. 3 ArbVG
§ 179 ArbVG
Art. 4 und 11 RL 94/95/EG
1. Bei der österreichischen Umsetzung der RL über den Europäischen Betriebsrat 94/45/EG wurden zwar schwergewichtig jene Fälle geregelt, in denen die zentrale Leitung bzw. die „fiktive“ zentrale Leitung in Österreich liegt, doch wurden daneben auch „nationale Regelungen“ geschaffen, die auch zur Anwendung gelangen, wenn die zentrale Leitung nicht im Inland liegt.

