22.2.6.Nr.3
§ 863 ABGB
§ 29 ArbVG
§ 113 Abs. 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1 ArbVG
1. Ob ein Verhalten - auch die Bekanntgabe des Widerrufs einer Kompetenzübertragung auf den Zentralbetriebsrat - als schlüssige Willenserklärung in einem bestimmten Sinn zu werten ist, richtet sich immer nach den konkreten Umständen des zu beurteilenden Einzelfalls und ist daher nur bei krasser Fehlbeurteilung revisibel.

