22.2.6.Nr.2
§ 80 ArbVG
§ 96 Abs. 1 Z. 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1, 2 und 3 ArbVG
1. Ein Außenstehender - insb. der Betriebsinhaber - kann die Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsratskollegiums ansehen, wenn ihm die allenfalls unterlaufene Verletzung der Vorschriften über die Willensbildung des Betriebskollegiums nicht bekannt war und auch nicht auffallen musste.

