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Home Office in Österreich - deutscher Betriebsrat? - OGH 27.9.2013, 9 ObA 54/13a

41. LfgFebruar 2014

22.1.6.Nr.4

§ 102 dBetrVG
Art. 6 Abs. 1 lit.a, 7 Abs. 1 EVÜ

1. Übt ein Angestellter einer luxemburgischen Gesellschaft mit Zweigniederlassung in Österreich seine Verkaufstätigkeit von Beginn an von seinem „Home Office“ in Österreich aus, gelangt in kollisionsrechtlicher Beurteilung (Art. 6 Abs. 2 lit. a EVÜ) das österreichische und nicht das deutsche Betriebsverfassungsrecht zur Anwendung.

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