22.1.5.Nr.16
§ 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Ist eine Personalleiterin in ihrem Verantwortungsbereich für ihre Mitarbeiter berechtigt, Dienstverhältnisse einzugehen und zu beenden, und hat sie im Rahmen des von ihr eigenständig verwalteten Budgets auch hinsichtlich finanzieller Fragen, insbesondere auch betreffend der Gehälter, die Letztverantwortung, kommt ihr die Funktion einer leitenden Angestellten iSd § 36 Abs. 2 Z 3 ArbVG zu.

