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Bloßer Standort Verlust der Betriebseigenschaft - OGH 22.08.2012, 9 ObA 74/12s

38. LfgFebruar 2013

22.1.1.Nr.8

§ 34 Abs. 1 ArbVG

1. Ob einem Standort Betriebseigenschaft iSd § 34 Abs. 1 ArbVG zukommt, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden.

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