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Auch Betriebe von Gemeinden? - OGH 29.8.2011, 9 ObA 110/10g

37. LfgOktober 2012

22.1.1.Nr.7

§ 33 Abs. 2 Z 2 ArbVG
§ 34 Abs. 1 ArbVG
§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
Art. 21 Abs. 2 B-VG

1. Seit der Änderung des Art. 21 B-VG durch die B-VG-Novelle 1981 obliegt den Ländern unter anderem die Gesetzgebung in den Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts der Gemeinden auch dann, wenn sie in Betrieben tätig sind.

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