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Untergang und Betriebskern - OGH 4.8.2009, 9 ObA 83/08h

28. LfgOktober 2009

22.1.1.Nr.6

§ 34 ArbVG
§ 62 Z 1 ArbVG

1. Zur Beendigung des Betriebsratsmandats führt eine Einstellung des Betriebs iSd § 62 Z 1 ArbVG nur, wenn der Betrieb als solcher untergegangen ist, weil jede Tätigkeit im Rahmen der bisherigen Organisationseinheit beendet wurde.

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