22.1.1.Nr.4
§ 34 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG
1. Die Autobahnmeistereien (auch) der A GmbH Nord sind in ihrem per Jänner 2007 bestehenden (gegenüber der vorherigen Betriebsratswahl veränderten) Organisationsstatus ein „Betrieb“ iSd § 34 ArbVG, bei dem infolge der Mindestzahl des § 50 Abs. 1 ArbVG Betriebsräte gewählt werden können.

