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Begriff und Umsetzung Autobahnmeistereien - OGH 28.11.2007, 9 ObA 147/07v

23. LfgMärz 2008

22.1.1.Nr.4

§ 34 ArbVG
§ 59 Abs. 2 ArbVG
§ 60 ArbVG

1. Die Autobahnmeistereien (auch) der A GmbH Nord sind in ihrem per Jänner 2007 bestehenden (gegenüber der vorherigen Betriebsratswahl veränderten) Organisationsstatus ein „Betrieb“ iSd § 34 ArbVG, bei dem infolge der Mindestzahl des § 50 Abs. 1 ArbVG Betriebsräte gewählt werden können.

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