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Gemeinsamer Betrieb zweier Unternehmen? - OGH 8.9.2005, 8 ObA 43/05i

17. LfgFebruar 2006

22.1.1.Nr.3

§ 34 ArbVG

1. Die Wesenselemente des Betriebes sind nach stRsp der Betriebsinhaber, die Betriebsmittel, die Beschäftigten, der Betriebszweck, die einheitliche Betriebsorganisation und der Dauercharakter.

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