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Mittelbare Diskriminierung wegen massiver Krankenstände? - OGH 28.6.2023, 9 ObA 36/23v

70. LfgOktober 2023

21.4.3.Nr.8

§ 3 BEinstG
§ 7b Abs. 1 Z 7 BEinstG
§ 7b Abs. 1 Z 4 BEinstG
GleichbehandlungsrahmenRL 2000/78/EG

1. Nach § 3 BEinstG ist eine Behinderung die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren.

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