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Was sind diskriminierende Kündigungen? - Langer Krankenstand im Kontext weiterer Krankenstände? - OGH 13.2.2025, 9 ObA 24/24f

75. LfgJuni 2025

21.4.3.Nr.9

§ 3 BEinstG
§ 7c Abs. 2 BEinstG
§ 7f Abs. 1 BEinstG

1. Gemäß § 3 BEinstG ist eine Behinderung die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren.

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