21.4.3.Nr.5
§ 3 BEinstG
§ 7b Abs. 4 BEinstG
§ 7f Abs. 1 BEinstG
1. Als Ausfluss des Diskriminierungsverbots kann eine Kündigung wegen einer Behinderung angefochten werden.
21.4.3.Nr.5
§ 3 BEinstG
§ 7b Abs. 4 BEinstG
§ 7f Abs. 1 BEinstG
1. Als Ausfluss des Diskriminierungsverbots kann eine Kündigung wegen einer Behinderung angefochten werden.
