21.4.1.Nr.1
§ 3 Abs. 2 AVRAG
§ 7b Abs. 1 Z 1 BEinstG
§ 8 BEinstG
1. Nicht nur bei unternehmensauflösenden Konkursverfahren sondern auch bei Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs findet die Eintrittsautomatik des § 3 Abs. 1 AVRAG wegen § 3 Abs. 2 AVRAG keine Anwendung.

