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Frage beim Einstellungsgespräch - Verneinung konkreter Behinderung oder Behindertenstatus? Entlassungsgrund? - OGH 25.11.2008, 9 ObA 142/08k

26. LfgFebruar 2009

21.3.2.Nr.3

§ 2 Abs. 1 BEinstG
§ 14 Abs. 1 BEinstG
§ 82 lit. a und lit d GewO 1859

1. Wurde ein Metallfacharbeiter im Zuge eines Einstellungsgesprächs lediglich gefragt, ob wegen des Fehlens des Endglieds des (rechten) Daumens eine Behinderung vorliege, und wollte man damit nur erfahren, ob er in seiner täglichen Arbeit behindert sei, stellt die Verneinung keinen Entlassungsgrund dar.

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