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Genügt deutsche Behindertenfeststellung für den besonderen Kündigungsschutz? - OGH 5.4.2013, 8 ObA 50/12d

40. LfgOktober 2013

21.3.1.Nr.5

§ 2 Abs. 1 BEinstG
§ 14 Abs. 2 BEinstG
Art. 4 VO (EWG) 1408/71
Art. 3 VO (EG) 883/2004
VO (EWG) 574/72
Art. 45 AEUV

1. Da die Inlandsbeschäftigung eines österr. Staatsbürgers in den unmittelbaren Geltungsbereich des BEinstG fällt und der Vertrag zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Kriegs-opferversorung und Beschäftigung schwer Geschädigter BGBl Nr. 218/1964 keine Anwendung findet, ist aus der bilaterialen Gleichstellung bestimmter Bescheide für den Behindertenstatus nichts abzuleiten.

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