21.3.1.Nr.4
§ 2 Abs. 1 letzter Satz BEinstG
§ 14 Abs. 1 BEinstG
Art. 16, 19 Vertrag BRD-Österreich BGBl. 218/1964
§ 2 Abs. 3 SGB IX
1. Selbst wenn dem Vertrag BRD-Österreich nicht durch das EWR-Abkommen derogiert wurde, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen von einer bloß statischen Verweisung auf 1964 in Kraft gewesene Bestimmungen auszugehen.

