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Bedeutung des Feststellungsbescheids - OGH 11.8.2006, 9 ObA 86/06x

19. LfgOktober 2006

21.3.1.Nr.1

§ 2 Abs. 1 BEinstG
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 14 Abs. 1 und 2 BEinstG

1. Der Bescheid iSd § 14 BEinstG hat feststellenden Charakter in Bezug auf die „Behinderteneigenschaft“ ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt.

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