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Pflichtzahlberechnung und Ausgleichstaxe Ausnahme mangels Einsatzfähiger? - VwGH 26.11.2024, Ra 2024/11/0015

75. LfgJuni 2025

21.1.1.Nr.3

§ 1 Abs. 2 BEinstG
§ 9 BEinstG

1. Die Ausgleichstaxe wird einem Dienstgeber dann auferlegt, wenn und insoweit er der gesetzlichen Pflichteinstellung eines begünstigten Behinderten nicht nachgekommen ist.

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