20.23.1.Nr.1
§ 11 GBK/GAW-G
§ 12 Abs. 5 GBK/GAW-G
§ 15 Abs. 3 GlBG nF
1. § 12 Abs. 5 GBK/GAW-G bedarf einer erweiternden Auslegung dahin, dass nicht nur die Nichtbefolgung eines Auftrages der Gleichbehandlungskommission durch den Arbeitgeber die GAW zu einer Feststellungsklage berechtigt.

