20.22.2.Nr.2
§ 5 Abs. 2 GlBG
§ 61 GlBG
1. Ob für ein auf den ersten Blick diskriminierendes Verhalten des Dienstgebers eine Rechtfertigung iSd § 5 Abs. 2 GlBG vorliegt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden und ist daher grundsätzlich nicht revisibel.

