20.11.2.Nr.3
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 1 Abs. 3 und 4 KollV (DBO) Privatbahnen
1. „Ferialarbeiter“ sind Personen, die während ihrer Ferien etwas dazuverdienen wollen, somit Schüler und Studenten.
20.11.2.Nr.3
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 1 Abs. 3 und 4 KollV (DBO) Privatbahnen
1. „Ferialarbeiter“ sind Personen, die während ihrer Ferien etwas dazuverdienen wollen, somit Schüler und Studenten.
