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Beispielsfälle Beschäftigungszeiten vor Ende der Schulpflicht? - OGH 7.2.2008, 9 ObA 38/07i

24. LfgJuni 2008

20.11.2.Nr.2

§ 13 Abs. 3 und 4 B-GlBG
§ 7 Abs 1 Z 1 BThPG
Art. 1, 2 und 6 RL 2000/78/EG

1. Die für Anrechnung von Dienstzeiten als Balletttänzer(in) normierte Altersgrenze von 15 Jahren für die Pensionsbemessung ist nicht unsachlich oder willkürlich.

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