20.11.2.Nr.4
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
§ 20 Abs. 3 und 4 GlBG
1. Die Kündigung nach Erreichen des Regelpensionsalters stellt, so auch der EuGH, infolge sachlicher Rechtfertigung keine Diskriminierung aufgrund des Alters dar.

