20.10.1.Nr.4
§ 17 Abs. 1 Z 1 GlBG
§ 19 Abs. 1 GlBG
§ 26 Abs. 1 Z 1 GlBG
1. Wird einem 1960 geborenen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen mitgeteilt, dass er für die Stelle zu alt sei, liegt eine unmittelbare Altersdiskriminierung vor.

