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Schadenersatz: Anlässe und Höhe Begriff und Haftung für Personen ohne Organstellung - OGH 29.9.2020, 9 ObA 66/20a

62. LfgFebruar 2021

20.5.1.Nr.2

§ 6 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 GlBG
§ 7 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG

1. Die nach einer Bürobesprechung getätigte Äußerung, die Büroangestellte und ihre Kollegin seien „eh nur Hausfrauen“ und könnten „ihren Dreck, den sie machen, … selbst wegsaugen“, stellt eine geschlechtliche Belästigung dar.

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