20.5.1.Nr.2
§ 6 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 GlBG
§ 7 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG
1. Die nach einer Bürobesprechung getätigte Äußerung, die Büroangestellte und ihre Kollegin seien „eh nur Hausfrauen“ und könnten „ihren Dreck, den sie machen, … selbst wegsaugen“, stellt eine geschlechtliche Belästigung dar.

