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Geschlechtsbezogene „Gehässigkeiten“ - OGH 2.9.2008, 8 ObA 59/08x

26. LfgFebruar 2009

20.5.1.Nr.1

§ 7 Abs. 2 GlBG
§ 15 Abs. 1 GlBG

1. Mobbing verlangt in der Regel eine andauernde Handlung, ein prozesshaftes Geschehen.

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