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Schmerzengeld - OGH 2.9.2008, 8 ObA 59/08x

26. LfgFebruar 2009

20.5.2.Nr.1

§ 7 Abs. 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 zweiter Satz GlBG

1. Der vom Belästiger verursachte immaterielle Schaden ist im Wege einer Globalbemessung für die durch die (fortgesetzte) Beeinträchtigung geschaffene Situation in ihrer Gesamtheit - und nicht für jede einzelne Belästigungshandlung gesondert - nach den auch sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätzen auszumessen.

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