20.4.2.Nr.5
§ 3 Z 1 GlBG
§ 4 GlBG
§ 6 Abs. 1 und 2 GlBG
§ 12 Abs. 11 GlBG
§ 1157 ABGB
1. Die Erscheinungsformen sexueller Belästigung reichen vom Erzählen freizügiger Witze, anzüglichen, sei es auch in „Komplimente“ verpackte, Bemerkungen über Figur und sexuelles Verhalten im Privatleben, unerwünschten Einladungen mit eindeutiger Absicht, „zufälligen“ Körperberührungen, Po-Kneifen, aufgedrängten Küssen, dem Versprechen beruflicher Vorteile bei „sexueller Willigkeit“, der Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung, bis hin zur Zurschaustellung der Genitalien, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.

