20.4.2.Nr.4
§ 2 Abs. 7 GleichbG aF
§ 12 Abs. 11 GlBG
1. Die Ausmessung eines Schadenersatzanspruches für die durch eine sexuelle Belästigung verursachten immateriellen Schäden im Wege einer Globalbemessung für die durch die Belästigung geschaffene Gesamtsituation stellt eine von den Einzelfallwertungen geprägte Entscheidung dar.

