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Schmerzensgeld - OGH 5.6.2002, 9 ObA 119/02v

7. LfgNovember 2002

20.4.2.Nr.3

§ 2 Abs. 1a Z 1 und 3 und Abs. 1b GleichbG
§ 2a Abs. 7 GleichbG
§ 1328 ABGB

1. Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen sexueller Belästigung sind solche des Einzelfalls, welche nur bei wesentlicher Verkennung der Rechtslage und der vom OGH in 8 ObA 188/98z für die Ausmessung des Ersatzbetrages dargelegten Kriterien eine Anrufung des OGH rechtfertigen können.

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