20.4.2.Nr.2
§ 2 Abs. 1a Z 2 und Abs. 1b GlbG
§ 2a Abs. 7 GlbG
§ 1328 ABGB
1. Zum Schadenersatzanspruch wegen sexueller Belästigung und zu den für die Ausmessung des Ersatzbetrages wesentlichen Kriterien wurde in 8 ObA 188/98z = JBl 1999, 538 ausführlich Stellung genommen und dargestellt, dass sich die Bemessung des immateriellen Schadens im Rahmen der sonst im Schadenersatzrecht angewandten Grundsätze zu halten hat, wobei der Gesetzgeber dem Richter lediglich im unteren Bereich die sonst immer von den Umständen des Einzelfalls geprägte Bewertung vorgegeben hat.

