20.4.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1b GlBG
§ 2a Abs. 7 GlBG
§ 1328 ABGB
1. Der von einer Vermögenseinbuße unabhängige Schadenersatzanspruch gemäß § 2a Abs. 7 GlBG darf, ebenso wie jener des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), nicht losgelöst von den Prinzipien des allgemeinen Schadenersatzrechtes gesehen werden.

