20.4.1.Nr.6
§ 6 Abs. 2 Z. 1 GlBG
1. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung wird durch der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten verwirklicht, das die Würde beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die Person unangebracht, unerwünscht oder anstößig ist und eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft oder dies bezweckt.

