20.4.1.Nr.5
§ 6 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 Z 1 GlBG
§ 12 Abs. 7 und 12 GlBG
Art. 18 GleichbehandlungsRL 2006/54/EG
1. Ob ein Verhalten die Kriterien der sexuellen Belästigung nach diesen Bestimmungen erfüllt, ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel außer bei krasser Fehlbeurteilung keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO.

