20.4.1.Nr.3
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 502 Abs. 1 ZP
1. Ob ein bestimmtes Verhalten die Kriterien der sexuellen Belästigung nach § 6 Abs. 2 GlBG erfüllt, ist einzelfallbezogen und begründet in der Regel, außer bei krasser Fehlbeurteilung, keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO.

